• Nachweise nach der Energieeinsparverordnung für Wohngebäude und Nichtwohngebäude

  • Nachweise und Anträge für KfW-Effizienzhäuser und KfW-Einzelmaßnahmen

Wir erstellen gesetzliche Nachweise nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) für Wohngebäude und Nichtwohngebäude, im Neubau und im Bestand.

Auf Grundlage der normativen und gesetzlichen Vorschriften erstellen wir seriöse und wirtschaftliche Lösungen.

Team

Unser Team ist von der deutschen Energieagentur (dena) zertifiziert. Wir sind als KfW-Energieeffizienzexperten gelistet und sind damit berechtigt, KfW-Anträge für KfW-Effizienzhäuser oder KfW-Einzelmaßnahmen zu stellen.

energieeffizienzexperten

Wir erstellen eine energetische Gesamtbilanz für ihr Gebäude, indem wir Dämmungen nach den gesetzlichen Vorgaben dimensionieren (Gebäudehülle) und ermitteln Möglichkeiten, wie durch Einsatz erneuerbarer Energie der Energiebedarf ihres Gebäudes (Primärenergiebedarf) die gesetzlichen Grenzwerte einhält. Nach Abschluss der Baumaßnahme erhalten Sie von uns den Energieausweis.

Bei Einzelmaßnahmen berechnen wir die erforderlichen U-Werte für ihre neue Fassadendämmung oder Dachdämmung. Bei Einbau neuer Fenster weisen wir den vorgeschriebenen U-Wert nach.

Falls Sie die günstigen Konditionen eines KfW-Kredits in Anspruch nehmen möchten, stellen wir den entsprechenden Antrag und weisen die KfW-Anforderungen bei ihrem KfW-Effizienzhaus oder ihrer KfW-Einzelmaßnahme nach.

Bei Verkauf oder Vermietung ihrer Immobilie erstellen wir den nach §16 EnEV erforderlichen Energieausweis, damit Sie ihre Vorlagepflicht erfüllen können.